Wir bemerken immer wieder Unsicherheiten bezüglich der korrekten BL Packstückangabe für Verladungen in die USA und möchten auf diesem Wege Klarheit schaffen.
Die Manifestierung von Paletten ist für die USA unzulässig, denn Paletten werden in den USA lediglich als Ladehilfe und nicht als Verpackung verstanden. Bei der Verladung von palettisierter Ware muss zwingend die kleinste sichtbare Einheit manifestiert werden.Entsprechende Rechtsgrundlage finden Sie über folgendem Link unter §4.7a (v)
https://www.gpo.gov/fdsys/pkg/CFR-2018-title19-vol1/xml/CFR-2018-title19-vol1-part4.xml
Anhand des Beispiels ‚Verladung von 20 palettisierten Kartons‘ möchten wir Ihnen einige mögliche Varianten darstellen, wie die Packstückanzahl im jeweiligen Fall erfasst werden muss:20 Kartons in transparenter Folie auf einer Pal. -> es werden „20 cartons on 1 pallet“ manifestiert
20 Kartons in schwarzer Folie auf einer Pal. -> es wird „1 package on 1 pallet“ manifestiert20 Kartons in einem Umkarton auf einer Pal. -> es wird „1 carton on 1 pallet“ manifestiert
20 Kartons in zwei Umkartons auf 2 gebündelten/gestapelten Pal. -> es werden „2 cartons on 2 pallets“ manifestiert usw.
Falsche Angaben zur Packstückanzahl haben kostenpflichtige Manifest- und AMS-Korrekturen am Empfangsort zur Folge. Zudem kommt es zu Verzögerungen bei der Auslieferung und auch eine Ahndung durch die US-Behörden kann nicht ausgeschlossen werden. Unsere Empfangsläger in den USA sind jedoch den US-Behörden gegenüber verpflichtet Abweichungen zu melden und zu korrigieren.
Bitte haben Sie auch Verständnis, dass unsere Packbetriebe nach Deutschen bzw. Europäischen Standards arbeiten, die eine Erfassung von palettisierten Einzelpackstücken generell nicht vorsehen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kenntnisnahme, gerne stehen Ihnen unsere Teams bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung