Zollvorschrift Hamad Port / Qatar


Bitte notieren Sie, dass jede Sendung nach Hamad Port, Qatar ab sofort auf Paletten geladen sein muss. Jede Sendung, die dem Zoll unpalettisiert vorgeführt wird, kann nicht einfuhrverzollt werden.

Diese Vorschrift wurde von "National Committee for the Cutsoms Clearance System" in Qatar, am 30. März 2017 bekanntgegeben und tritt ab dem 30. Juni 2017 in Kraft.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Philipp Oeding
Telefon: +49 40 311706-133
E-Mail: philipp.oeding@saco.de

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