Einführung ECTN für Libyen 01.10.2015


Für alle Verschiffungen ab B/L-Datum 01.10.2015 von und nach Libyen sind Versender bzw Ihre Spediteure nun aufgefordert, eine Electronic Cargo Tracking Note (ECTN) im Verschiffungshafen zu erstellen.
Jedes B/L muss durch eine ECTN abgedeckt sein und die ECTN Nummer ist im B/L und Manifest zu erwähnen. Sendungen ohne gültige ECTN können nicht in Libyen verzollt werden und es kann entsprechende Strafen geben.

Selbstverständlich können wir die Erstellung für Sie übernehmen, folgende Dokumente sind dafür erforderlich: B/L, Handelsrechnung sowie Export-Zolldokument (ABD,T1).

Die Kosten für die Erstellung erfragen Sie bitte in unserer Afrika-Abteilung bzw finden Sie in Kürze in unserer gewohnten Zuschlagsliste.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.antaser.com

Kira Martfeld
Telefon: +49 40 311706-208
E-Mail: kira.martfeld@saco.de

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